Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne sind nach § 47d BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen alle 5 Jahre auf Basis der Lärmkartierung von den Städten und Gemeinden aufzustellen und fortzuschreiben. Ein Lärmaktionsplan ist kein einzelner kartographischer Plan, sondern es handelt sich um ein Gesamtkonzept, in dem Maßnahmen vorgeschlagen werden, die geeignet sind, das Lärmaufkommen zu verringern.

Die Zuständigkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind in NRW verteilt. So liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmkarten im Nicht-Ballungsraum, zu dem Balve gehört, beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Lärmkarten werden alle fünf Jahre für klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt. Dies sind in Balve die B 515 von der nördlichen Stadtgrenze bis zur Kreuzung B 229 bei Sanssouci sowie die B 229 von Sanssouci bis zur Mellener Straße im Ortskern von Balve.

Für diese Straßenabschnitte wurden mögliche Lärmminderungs- und Lärmschutzmaßnahmen in den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Balve aufgenommen.

Für die Lärmminderungs- oder Lärmschutzmaßnahmen an Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. In Balve ist der Straßenbaulastträger Straßen.NRW für die untersuchten Hauptverkehrsstraßen zuständig. Eine Verpflichtung, dass die im Lärmaktionsplan zusammengestellten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden, sieht das BImSchG nicht vor.

Der Lärmaktionsplan der 4. Stufe kann hier eingesehen werden:

2024-07-01-Balve-PN23-082-07-LAP-Runde4.pdf