Steuersätze und Gebühren 2025

Steuerart

Erklärung

Höhe

Grundsteuer A:

Land- und forstwirtschaftl. genutzter Grundbesitz

395%

Grundsteuer B:

Bebauter und bebaubarer Grundbesitz

950%

Gewerbesteuer:

 

480%

Hundesteuer:

a) wenn ein Hund gehalten wird

72 €

Hundesteuer:

b) wenn zwei Hunde gehalten werden, Betrag je Hund

90 €

Hundesteuer:

c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, Betrag je Hund

102 €

Hundesteuer:

d) ein gefährlicher Hund

504 €

Hundesteuer:

e) zwei oder mehr gefährliche Hunde, Betrag je Hund

756 €

Abfallbeseitigungsgebühr:

je Einwohner und Einwohnergleichwert

Stichtage für die personenbezogenen Veränderungen:

Quartale 01.01., 01.04.,01.07.,01.10.

122 €

Wassergeld:

Verbrauchsgebühr

2,38 € /cbm
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 4

162,00 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 10

271,70 €
+ 7 % MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 16

483,70 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 25

697,60 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Verbundzähler

2290,70 €
+ 7% MWSt.

Abwasserbeseitigung

Kanalbenutzungsgebühren:

 

Gebührenmaßstab allgemein

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

3,30 €

0,66 €

Gebührenmaßstab für Gebührenpflichtige, deren Grundstücke ab dem 01.01.2023 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurden und die bislang nicht zu Kanalanschlussbeiträgen herangezogen worden sind

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

3,45 €

0,69 €

Gebührenmaßstab für Gebührenpflichtige, die in den Fällen des § 7 KAG vom Ruhrverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

1,31 €

0,52 €

Klärschlammbeseitigung:

pro abgefahrenen cbm Grubeninhalt

30,15 €

Stand: 02.01.2024