Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse www.balve.de veröffentlichten Website der Stadt Balve.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website www.balve.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der BITV NRW grundsätzlich barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens das Konformitätslevel A der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter untenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 19.05.2021 bis 02.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe A und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Die Bewertung erfolgte durch die Lenox UG. Das Ergebnis der durchgeführten Bewertung ist in folgender PDF-Datei zu finden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 3 Abs. 3 BITV NRW vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.06.2021 erstellt und zuletzt am 02.06.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse post(@)Balve.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.balve.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Stadt Balve diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden an ombudsstelle-barrierefreie-it(@)mags.nrw.de oder über den Link https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter der URL https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.