Flächennutzungsplan

    Was ist ein Flächennutzungsplan?

    Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

    Flächennutzungsplan der Stadt Balve

    Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 17.12.2008 den Flächennutzungsplan der Stadt Balve beschlossen und gleichzeitig die Begründung zum Flächennutzungsplan einschl. Umweltbericht gebilligt. Der Flächennutzungsplan erfasst das Gebiet der Stadt Balve. Die Bezirksregierung hat zu dem Flächennutzungsplan am 04.02.2009 folgende Genehmigung erteilt:

    "Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich hiermit den vom Rat der Stadt Balve am 17.12.2008 beschlossenen Flächennutzungsplan. Arnsberg, den 04.02.2009 Bezirksregierung Arnsberg 35.2.1-1.4 MK-15/08 Regierungspräsident gez. Helmut Diegel."

    Die Genehmigung wurde am 25.02.2009 im Amtsblatt des Märkischen Kreises Nr.8 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

    Der Flächennutzungsplan liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Fachbereich 4, Zimmer 44, während der Dienststunden öffentlich aus.

    1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Feuerwehrgerätehauses Sanssouci

    3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufhebung der Windkonzentrationszone