Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerkarten / ELStAM-Verfahren

Seit 2013 wird die Lohnsteuer elektronisch erfasst: Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird abgeschafft und durch eine elektronische Karte (das ELStAM Verfahren) ersetzt.

Seit dem 01.01.2011 liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt Iserlohn.
Bei Anliegen bezüglich der Änderung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder Erstausstellung einer ELStAM-Bescheinigung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Iserlohn
Zollernstraße 16
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 9690
E-Mail: Service(@)FA-5328.fin-nrw.de 

Zuständige Abteilungen

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