Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein.
Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen.
So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Im Bürgerbüro der Stadt Balve erhalten Sie den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines.
Zuständige Behörde für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der
Märkische Kreis
Wohnungswesen
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Tel. 02352/966-60
Weitere Informationen erhalten Sie beim Märkischen Kreis
Ansprechpersonen
- Frau Maria Deimel
- Frau Anna-Lena Holtz
- Frau Andrea Rapp
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 1