Vaterschaftsanerkennung

Ist eine Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, so kann der Vater die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen.

Diese Anerkennung wird wirksam, wenn die Mutter zustimmt.

Diese Erklärung können Sie auch vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Sie wird mit der Geburt wirksam.

Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts-und erbrechtlichen Folgen ein.

Die Elterliche Sorge wird durchdie Vaterschaftsanerkennung nichtbegründet.

Hierzu ist eine gemeinsameSorgeerklärung beim Jugendamt erforderlich.

Rechtsgrundlagen

§§ 1592 ff. BGB

Ansprechpersonen

  • Frau Anette Meller