Untersuchungsberechtigungsscheine
Das Bürgerbüro der Stadt Balve stellt Untersuchungsberechtigungsscheine auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
- Erstuntersuchung
- 1. Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchungen
- Außerordentliche Untersuchung
- Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
- bei Wechsel des Arbeitgebers
- bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Ansprechpersonen
- Frau Andrea Rapp
- Frau Anna-Lena Holtz
- Frau Maria Deimel
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 1