Sterbefälle
Erledigt kein Bestattungshaus diese Formalitäten, benötigt das Standesamt
- die Sterbefallanzeige des Krankenhauses/des Seniorenwohnheimes
- die Bescheinigung über die Todesfeststellung eines Arztes
- Urkundliche Nachweise über Geburt und ggf. Eheschließung des Verstorbenen
- wenn möglich den Personalausweis des Verstorbenen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz §§ 28 ff.
Ansprechpersonen
- Frau Anette Meller
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 1