Sterbefälle

Erledigt kein Bestattungshaus diese Formalitäten, benötigt das Standesamt

  • die Sterbefallanzeige des Krankenhauses/des Seniorenwohnheimes
  • die Bescheinigung über die Todesfeststellung eines Arztes
  • Urkundliche Nachweise über Geburt und ggf. Eheschließung des Verstorbenen
  • wenn möglich den Personalausweis des Verstorbenen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz §§ 28 ff.

Ansprechpersonen

  • Frau Anette Meller

Zuständige Abteilungen

  • Fachbereich 1