Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen
Bitte beachten Sie: Geburts- Abstammungs- Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend Notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Ansprechpersonen
- Frau Maria Deimel
- Frau Anna-Lena Holtz
- Frau Andrea Rapp
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 1